Der Berufungsausschuss hat am 15. November keine Entscheidung über den Vorschlag der Europäischen Kommission getroffen, die derzeitige Zulassung von Glyphosat um ein Jahr zu verlängern.

Die GRG ist zuversichtlich, dass die derzeitige Glyphosat-Zulassung letztendlich, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, verlängert wird, um der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genügend Zeit zu geben, die laufende wissenschaftliche Bewertung abzuschließen, wie in der Verordnung (EG) Nr 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.

Jeder andere Pflanzenschutzmittelwirkstoff, der eine solche vorübergehende behördliche Verlängerung in der EU benötigt hat, hat die Verlängerung erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an grg@glyphosate.eu