Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) hat am 14. Oktober keine Entscheidung über eine Verlängerung der derzeitigen Zulassung von Glyphosat um ein Jahr getroffen.

Die GRG wird die nächsten Schritte des Verfahrens weiter verfolgen und zuversichtlich bleiben, dass die derzeitige Zulassung, wie von der Kommission vorgeschlagen, verlängert wird, um der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genügend Zeit zu geben, die laufende wissenschaftliche Bewertung, wie vorgesehen in Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1107/20091 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, abzuschließen.

Die GRG betont, dass die benannten Mitgliedstaaten (Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden) im Juni 2021 ihren Entwurf des Renewal Assessment Report (dRAR) für Glyphosat veröffentlicht haben und der Ansicht sind, dass Glyphosat die Zulassungskriterien erfüllt.

Die GRG vertraut dem Regulierungsprozess und wird weiterhin transparent mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, während sie den Antrag auf erneute Zulassung von Glyphosat gründlich bewerten.