EU Glyphosate Renewal – Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung
Keine Änderungen an der Einstufung von Glyphosat – die Einstufung von Glyphosat als krebserregend ist nicht gerechtfertigt.
Am 30. Mai gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) das Ergebnis ihrer Überprüfung der Einstufung von Glyphosat bekannt.
Basierend auf einer umfassenden Prüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse kommt der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA zu dem Schluss, dass die Einstufung von Glyphosat als Karzinogen nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus stellte der Ausschuss fest, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse die Kriterien für die Einstufung von Glyphosat, als spezifische Zielorgantoxizität oder als mutagene oder reproduktionstoxische Substanz, nicht erfüllten.
Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) bestätigt die bestehenden Einstufungen für Glyphosat, was mit dem Vorschlag der vier berichterstattenden Mitgliedstaaten, die derzeit Glyphosat bewerten, Schweden, Frankreich, Ungarn und den Niederlanden, übereinstimmt.
Die GRG begrüßt die Stellungnahme des RAC und verpflichtet sich weiterhin, alle Aspekte des laufenden EU-Regulierungsverfahrens für die erneute Zulassung von Glyphosat in der EU, auf transparente Weise und auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse, einzuhalten.
Das RAC-Gutachten wird in die Risikobewertung der EFSA einfließen. Als nächsten Schritt wird die EFSA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ihre Peer-Review abschließen und ihre Schlussfolgerungen veröffentlichen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die ECHA spielen unterschiedliche, aber komplementäre Rollen bei der Bewertung von Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die EFSA bewertet Expositionsrisiken, während die ECHA die Risikobewertung der EFSA ergänzt, indem sie regelt, wie Stoffe bewertet, eingestuft und gekennzeichnet werden, basierend auf den gefährlichen Eigenschaften, die sie gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) [(EG) Nr. 1272/2008] haben können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an grg@glyphosate.eu