Transparency

Antrag auf Wiederzulassung

Die Glyphosate Renewal Group verpflichtet sich, alle relevanten Aspekte des EU-Verfahrens zur Neubewertung und Neuzulassung von Glyphosat in der EU einzuhalten und dazu beizutragen. Die Glyphosate Renewal Group wird dies auf sachliche, wissenschaftliche und transparente Weise tun.

Am 12. Dezember 2019 reichte die Glyphosate Renewal Group (GRG) bei jedem Mitgliedstaat der Bewertungsgruppe für Glyphosat (AAG) – Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden –, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Kommission und allen anderen EU-Mitgliedstaaten einen Antrag auf Wiederzulassung von Glyphosat ein.

Der Antrag auf die Wiederzulassung des Wirkstoffs Glyphosat wurde am 12. Dezember von der Glyphosate Renewal Group bei den AGG-Mitgliedstaaten, der EFSA sowie der Europäischen Kommission eingereicht. Die Antragsfrist endete am 15. Dezember 2019, d. h. drei Jahre vor Ablauf der aktuellen Glyphosat-Zulassung am 15. Dezember 2022. Der erste Antrag enthielt Informationen zu neuen und laufenden Studien und steht auf dieser Website zum Download bereit. Darüber hinaus stellte die Glyphosate Renewal Group Datenschutzansprüche gemäß Artikel 59 der EU-Verordnung Nr. 1107/2009; die Antragsform ist im Anhang der EU-Verordnung Nr. 844/2012 festgelegt.

Nach ihrer Prüfung forderten die AGG-Mitgliedstaaten verschiedene Änderungen am Antragsdokument. Am 23. Januar 2020 legte die Glyphosate Renewal Group jedem der vier AGG-Mitgliedstaaten einen neuen und gemäß AGG-Vorgaben überarbeiteten Antrag vor, der ebenso auf dieser Webseite zum Download verfügbar ist. Nach einer weiteren Prüfung bestätigten die AGG-Mitgliedstaaten schließlich die Vollständigkeit und Zulässigkeit des Antrags.

Glyphosat darf als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln bis 15. Dezember 2022 in der EU verwendet werden. Ein Antrag auf Wiederzulassung muss drei Jahre vor Ablauf der Zulassung (d. h. bis 15. Dezember 2019) eingereicht werden; innerhalb der nächsten sechs Monate (d. h. bis 15. Juni 2020) ist ein vollständiges Dossier vorzulegen. Im Anschluss beginnen die AGG-Mitgliedstaaten als gemeinsame Berichterstatter mit einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung.

Die anstehende Zulassungsprüfung ist ein regulatorischer Vorgang, bei dem neue wissenschaftliche und technische Fortschritte und Erfahrungen seit der letzten Prüfung des Wirkstoffs berücksichtigt werden. Bewertet wird die Sicherheit von Glyphosat für Menschen, Tiere und die Umwelt.